Da ich mich aktuell noch am Ende meiner Ausbildung befinde, kann mein Honorar nicht bei der Krankenkasse für einen Kostenzuschuss eingereicht werden. Dies ist bereits in der Höhe meines Honorars berücksichtigt.
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können Kosten für Psychotherapie, Coaching oder Beratung als „außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt“ geltend gemacht werden.
