Unterliegen Psychotherapeut*innen der Verschwiegenheit?

Psychotherapeut*innen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alles, was Sie im Rahmen der Therapie erzählen, wird streng vertraulich behandelt und darf ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Pflicht dient Ihrem Schutz und schafft einen sicheren Raum, in dem Sie offen über Ihre Anliegen sprechen können. Das gilt auch für Psychotherapeut*innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision.